Wissenswertes
Allgemeine Infos
Zunächst ist vor allem wichtig, den letzten Willen des/der Verstorbenen zu bedenken und zu prüfen, welche Vorsorgemaßnahmen der/die Verstorbene zu Lebzeiten bereits getroffen hat.
Diese Checkliste soll Ihnen dabei helfen, an alle Schritte zu denken:
- Benachrichtigen Sie bei einem Todesfall zu Hause eine Arztin/einen Arzt, damit diese/r die Todesanzeige ausstellen kann. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung wird diese von der Verwaltung organisiert.
- Kontaktieren Sie den/die BestatterIn Ihres Vertrauens, damit diese/r Ihnen beratend zur Seite stehen kann. Möglicherweise hat der/die Verstorbene schon einen Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen, nach dessen Wünschen die Trauerfeierlichkeiten und die Beisetzung gestaltet werden soll.
- Informieren Sie die engsten Angehörigen.
- Bereiten Sie erforderliche Dokumente des/der Verstorbenen vor.
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Reisepass (wenn nicht österreichischer Staatsbürger)
- Heiratsurkunde (sofern vorhanden)
- Scheidungsurteil (sofern vorhanden)
- Sterbeurkunde des Ehepartners (sofern vorhanden)
- Nachweis akademischer Grade (sofern vorhanden)
- Versicherungspolizzen, Testament und Vorsorgedokumente (sofern vorhanden)
- Foto für Gestaltung des Trauerdrucks
- Erdbestattung
- Feuerbestattung
- Baumbestattung
- Naturbestattung
- See- oder Flussbestattung
- Diamantbestattung
Gerne informieren wir Sie bei einem persönlichen Gespräch näher über die Bestattungsmöglichkeiten.
Ja! Dass man sich seinen Bestatter in Osterreich nicht frei aussuchen kann, ist ein Mythos, der sich hartnäckig hält.
In Osterreich kam es 2002 zu einer Liberalisierung des Bestattungsgewerbes. Seitdem gibt es in Osterreich viele private Bestatter, die ihrem Beruf mit viel Herzblut nachgehen.
Die Gemeindeabgabe, welche früher an jede Gemeinde, durch welche die/der Verstorbene überführt wurde, entrichtet werden musste, gibt es nicht mehr. Aus diesem Grund sind die Mehrkosten für Bestattungen in weiter entfernten Gemeinden vernachlässigbar. Gerne kommen wir Ihnen hier auch etwas entgegen.
In Osterreich gilt bei allen Bestattungsformen grundsätzlich Sargpflicht. Das bedeutet, dass auch bei einer Feuerbestattung, also der Kremation des Verstorbenen, ein Sarg benötigt wird.